Westerbeck: Ab sofort gilt in der Doppelkurve Tempo 30


Ab sofort gilt in der Westerbecker Doppelkurve Symbolfoto: Alexander Panknin
Ab sofort gilt in der Westerbecker Doppelkurve Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Sassenburg. Aufgrund der in jüngster Zeit bei Nässe vorgefallenen Unfälle im Bereich der Westerbecker Doppelkurve hat der Landkreis die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Gifhorn und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständiger Straßenbaulastträger vorübergehend angeordnet.


Dies teilte der Landkreis nun mit. Die nötigen Verkehrszeichen werden schnellstmöglich aufgestellt. Parallel dazu wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine genauere Messung der Griffigkeit der Fahrbahndecke durchführen. Bei Vorliegen der Ergebnisse der Überprüfung der Fahrbahndecke wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Diese Entscheidung stößt bei der B.I.G. auf große Zustimmung, wie Fraktionssprecher Andreas Kausch mitteilte. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung der B.I.G. unkommentiert und ungekürzt.
Landrat Dr. Ebel hat mitgeteilt, dass der Landkreis Gifhorn durch die Abteilung Verkehrswesen eine vorrübergehende verkehrsrechtliche Anordnung für Tempo 30 in der Westerbecker Ortsdurchfahrt vornimmt.

Dies ist das vorläufige Ergebnis meiner mehrfachen Hilfegesuche an den Landrat und die Polizei, nachdem sich in diesem Jahr mehrere Unfälle in dem Bereich der Westerbecker S-Kurve ereigneten. Basis unserer Bemühungen ist unserer Antrag aus dem Juli 2016, welchen wir nach dem Unfall des „Schweinetransporters“ gestellt hatten.

Aufgrund der Unfälle bei Nässe im Bereich der Doppelkurve der Ortsdurchfahrt Westerbeck
Unfälle wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Überprüfung der Griffigkeit der Fahrbahndecke durchführen. Bis zum Ergebnis dieser Überprüfung wird für den aufgeführten Bereich Tempo 30 kurzfristig angeordnet. Bei Vorliegen des Ergebnisses wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Wir hoffen natürlich, dass die Anordnung dann dauerhaft bestehen bleibt und möchten dem Landrat Dr. Ebel und dem Leiter der Polizeiinspektion Gifhorn, Herrn Feistel, für die bisher geleistete Hilfe danken.


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