Unterhaltsvorschuss - Bearbeitung von Neuanträgen verzögert sich


Noch heißt es warten... Foto: Alexander Panknin
Noch heißt es warten... Foto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Gifhorn. Zum 1. Juli haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen. Aufgrund der Erweiterung der Anspruchsgrundlagen haben mindestens doppelt so viele Kinder wie bisher einen Zahlungsanspruch. Das Gesetz tritt mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Verkündung ist bis heute noch nicht erfolgt.


Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung teilt mit, dass mit der Verkündung des Gesetzes in den nächsten Tagen zu rechnen sei. Erst nach der Verkündung dürfen Zahlungen erfolgen.

Die Verzögerung hat zur Folge, dass die inzwischen über 600 vorliegenden Anträge auf Unterhaltsvorschuss beim Landkreis Gifhorn nicht weiter bearbeitet werden können, so der Landkreis.

Sobald das Gesetz verkündet wird, will der Landkreis umgehend mit der Bewilligung und Auszahlung beginnen. Für die Monate Juli und August wird nachgezahlt, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Der Landkreis Gifhorn bittet alle Antragsberechtigten um Verständnis, dass die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Für Rückfragen steht das Antragbüro der Unterhaltsvorschusskasse im Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn zur Verfügung.


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