Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Gifhorn aufgehoben


Symbolbild/Foto: CC0 Public Domain
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Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn wird die Stallpflicht für Geflügel, die seit November 2016 im ganzen Landkreis gilt, aufheben. Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landkreises wird geändert und amtlich bekanntgemacht. Erst damit gilt die Aufhebung der Stallpflicht.


Mit dieser Aufhebung der Stallpflicht folgt der Landkreis einem Erlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vom Wochenende, in dem die Landkreise im östlichen Niedersachsen angewiesen werden, die Stallpflicht zu beenden. Seit November 2016 bis jetzt ist bei einer Vielzahl von Wildvögeln und bei einer Reihe von Hausgeflügelbeständen der Erreger der Geflügelpest in Deutschland festgestellt worden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels und anderer Vogelarten, die mit hohen Tierverlusten und großen wirtschaftlichen Schäden einhergehen kann.


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