Schließungen ausgesetzt - Spielhallen bleiben geöffnet

von Nick Wenkel


Bis eine Entscheidung in den Eilverfahren gefallen ist, sollen die Spielotheken geöffnet bleiben. Foto: Archiv
Bis eine Entscheidung in den Eilverfahren gefallen ist, sollen die Spielotheken geöffnet bleiben. Foto: Archiv

Region. In den Verfahren wegen drohender Spielhallen-Schließungen hat die erste Kammer des Verwaltungsgerichts erste Zwischenentscheidungen getroffen: Die Kammer hat die Kommunen per Eilbeschluss verpflichtet, den Weiterbetrieb der Spielhallen zu dulden, bis die Kammer in den anhängigen Eilverfahren entschieden hat.


Die Übergangsfrist für die betroffenen Spielhallen wäre zum 1. Juliabgelaufen. Die Zwischenregelung des Gerichts hat zur Folge, dass die Spielotheken auch nach Fristablauf vorerst nicht schließen müssen. Notwendig wurde die Zwischenentscheidung, weil die Kammer den Sachverhalt und die komplexen Rechtsfragen noch weiter prüfen muss, wegen der ablaufenden Übergangsfrist aber eine Regelung zu treffen hatte, um den Betreibern der Spielhallen wirksam Rechtsschutz zu gewähren.

58 Eilverfahren ans Verwaltungsgericht


Gegenwärtig sind insgesamt 140 Verfahren wegen Spielhallen-Schließungen beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig, davon 58 Eilverfahren. Derzeit seien aber noch keine genaueren Angaben dazu möglich, wann die Kammer in den Eilverfahren entscheiden und wann es zu Verhandlungen in den Hauptsacheverfahren kommen wird.


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