Schacht Konrad: Inbetriebnahme 2022 könnte sich verzögern

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Bauarbeiter auf einem Nebengebäude des Schacht Konrads. Foto: Alexander Panknin
Bauarbeiter auf einem Nebengebäude des Schacht Konrads. Foto: Alexander Panknin

Region. Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (LINKE) äußerte sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) jüngst zu einer möglichen Verzögerung in der Umsetzung des Atomendlagers Schacht Konrad.


Das BMUB hat dieBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) gebeten,die Risiken für die zügige und wirtschaftliche Errichtung eines Endlagers zu ermitteln. Zuvor hatten die Verantwortlichen die Inbetriebnahme von Schacht Konrad in den Medien für 2022 prognostiziert.

Nun sei der Termin mehrfach öffentlich als "nicht belastbar" benannt worden, soZdebel. Er wollte wissen: "Welche neuen Kenntnisse hat die BGE, dass dieser Termin eingehalten werden könnte?"

Das BMUB erklärte, dass die BGE eine belastbare Prognose zum Fertigstellungstermin und zu den Gesamtkosten erstellen soll. Ergebnisse hierzu lägenbislang aber noch nicht vor.Das BMUB strebe an, dem Rechnungsprüfungsausschuss beim Deutschen Bundestag bis Ende März 2018 einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Die Ergebnisse der BGE sollen dannin diesen Bericht einfließen.

Eine klare Aussage wird also wohl noch eine Weile auf sich warten lassen.

Hintergrundinformationen
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den Jahren 2015 bis 2017 das Projekt „Errichtung des Endlagers Konrad für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“ des BMUB geprüft. Zudem informierte der BRH den Deutschen Bundestag sowie die Öffentlichkeit über seine wesentlichen Prüfungsfeststellungen mit einer Bemerkung. In seiner Sitzung am 23. Juni 2017 hat der Rechnungsprüfungsausschuss diese Bemerkung zustimmend zur Kenntnis genommen und das BMUB um einen Bericht zu verschiedenen Fragen beziehungsweise veranlassten Maßnahmen bis zum 31. März 2018 gebeten. Dieser Bericht liegt bisher nicht vor.

Zu zwei Themen (Projektstatus, Risiken/Prognosen) wurde die BGE mit Schreiben der Beteiligungsverwaltung vom 23. November 2017 um Erstellung von zwei Unterlagen gebeten. Das BMUB hat sich mit BGE in einer Videokonferenz am 12. Dezember 2017 darauf verständigt, dass die BGE-Geschäftsführung dem BMUB bis Ende Februar 2018 entsprechende Berichtsbeiträge übermittelt.


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