Rat beschließt verbindliche Regelung zur Beflaggung am Rathaus

von Eva Sorembik


Rathaus Gifhorn, Symbolbild: Robert Braumann
Rathaus Gifhorn, Symbolbild: Robert Braumann

Gifhorn. Eine fehlende Beflaggung am Rathaus zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai hatte die AfD-Stadtratsfraktion zu einem Beschlussantrag veranlasst. Der Stadtrat sollte beschließen, dass das Rathaus gemäß des niedersächsischen Beflaggungskalenders beflaggt wird. In der gestrigen Ratssitzung wurde ein entsprechender Beschluss gefasst.


Nach dem Antrag der AfD sollte das Gifhorner Rathaus an folgenden Tage beflaggt werden: 27. Januar (Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, halbmast), 1. Mai (Feiertag der Arbeit), 9. Mai (Europatag), 23. Mai (Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes), 1. Juni (Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung), 17. Juni (Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR), 20. Juli (Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus), 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) sowie am zweiten Sonntag vor dem ersten Advent (Volkstrauertag, halbmast).

SPD und FDP sahen keinen Handlungsbedarf


Als "unnötig" bezeichnete sowohl Bürgermeister Matthias Nerlich, als auch auch der Fraktionsvorsitzender der SPD, Hans-Ulrich Stenzel, und der Fraktionsvorsitzender der FDP, Dr. Stefan Armbrecht, den Antrag der AfD. Der Grund für die fehlende Beflaggung sei es schlicht und einfach gewesen, dass der Hausmeister die Beflaggung vergessen habe, so Nerlich. "Ein einfacher Hinweis und der Fehler wäre umgehend behoben worden". Stenzel sah in der gewünschten Beschlussfassung eine "Überregulierung" und auchArmbrecht war der Meinung, dass "es kein Thema für einen Beschluss" sei.

Anders sah es die CDU. Sie hatte zum Antrag der AfD einen Änderungsantrag eingebracht, der eine noch weiterreichende Beflaggung des Rathauses vorsieht. Entsprechend den Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz soll das Rathaus an allen Tagen von bundesweiter, landesweiter, regionaler und lokaler Bedeutung beflaggt werden und außerdem aus besonderen Anlässe, wie zum Beispiel Trauerbeflaggung beim Todvon Persönlichkeiten oder Unglücksfällen. "Nichts anderes ist schon in den letzten 50 bis 60 Jahren hier passiert", soThomas Reuter, Fraktionsvorsitzender der CDU. "Damit haben wir die Möglichkeit so weiter zu verfahren wie bisher."

Diesem Beschlussvorschlag schloss sich mit 24 Ja-Stimmen die Mehrheit des Rates an.


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