Ortsschild am Calberlaher Damm soll bleiben, wo es ist

von Eva Sorembik


Wo sollte das Ortsschild stehe? Foto. Christoph Böttcher
Wo sollte das Ortsschild stehe? Foto. Christoph Böttcher | Foto: Christoph Böttcher

Gifhorn. Sollte das Ortseingang-/Ausgangsschild im Bereich Calberlaher Damm/Helgoländer Straße versetzt werden oder steht an an richtiger Stelle? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Ausschuss für Feuerwehren, Verkehr und öffentliche Ordnung in seiner Sitzung am 13. März.


Die Umsetzung des Schildes ist bereits zum zweiten Mal Ausschussthema. Anstoß hierfür ist ein Antrag der Gruppe ULG/FDP vom November 2016. Diese hatte beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, ob im Bereich Calberlaher Damm, Höhe Helgoländer Straße, das Ortseingangs-/ Ausgangsschild versetzt werden könne.

Erhöhung der Verkehrssicherheit


Begründet wurde der Antrag damit, dass etwa 50 Meter hinter dem Ortsschild und damit bereits in einer ausgeschilderten Tempo-70-Zone eine Ein-/Ausfahrt in die Wangerooger Straße münde. Zirka 150 Meter weiter Richtung Wolfsburger Straße entstehe zurzeit das neue Baugebiet „III. Koppelweg“ ebenfalls mit einer entsprechenden Zu-/Ausfahrt zum Calberlaher Damm. Es liege dort also eine Wohnbebauung auf beiden Seiten der genannten Straße vor. "Aus unserer Sicht ist es daher zwingend notwendig, dass das Schild entsprechend versetzt wird, da die Höchstgeschwindigkeit für Autofahrer damit auf 50 km/h begrenzt und sowohl für die Anwohner der Wangerooger Straße als auch für das Baugebiet „III. Koppelweg“ eine höhere Verkehrssicherheit gewährleisten würde", heißt es weiter in dem Antrag.
Zur Untermauerung der Forderung hatte RatsfrauMeike Pollack auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig verwiesen,wonach das Versetzen von Ortstafeln möglich sei.

Die Verwaltung hingegen sieht nach Auswertung des Urteils keine zwingende Notwendigkeit, das Ortsschild in Richtung Süden, Höhe Einmündung III. Koppelweg,zu versetzen.

Standort bewusst ausgewählt


"Das Verwaltungsgericht stellte darauf ab, dass die zusammenhängende Bebauung in einem funktionalen Zusammenhang mit der Straße steht, an der die Ortstafel aufgestellt werden solle. Das Gericht machtauch Ausführungen dazu, dass es auf die komplexen für innerörtliche Situationen typischen Fahrbeziehungen und die damit verbundenen Gefahren ankäme. Wenn von einer Straße keine Grundstücke angefahren werden, entsteht gerade kein Abbiege- und Querungsverkehr, wie er in Ortslagen üblich ist", heißt es dazu in der Beschlussvorlage.


"Die Ortstafel am Calberlaher Damm wurde seinerzeit bewusst südöstlich der Helgoländer Straße aufgestellt, da östlich der Helgoländer Straße in der Verlängerung ein fußläufiger Verbindungsweg zur Dr.-Otto-Armbrecht-Straße besteht. Nordwestlich der Helgoländer Straße bis zum Kreuzungsbereich Calberlaher Damm/II. Koppelweg befinden sich keinerlei Grund-stückszufahrten. Vielmehr handelt es sich hier ausschließlich um einmündende Straßen. In diesem Zusammenhang wurde dem Sicherheitsaspekt der Fußgänger und Radfahrer, die Ortstafel an der jetzigen Stelle anzuordnen, Rechnung getragen."


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