Neues Unterhaltsgesetz: Kreis rechnet mit Antragsflut

von Frederick Becker


Symbolfoto: Marc Angerstein
Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Gifhorn. Ab 1. Juli wird der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben. Durch diese Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes hat sich die Zahl der Leistungsempfänger im Kreisgebiet erheblich erweitert. Bisher sind bereits mehr als 200 Anträge eingegangen.


Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben laut Kreisverwaltung Kinder, die bei einem unverheirateten Elternteil leben oder bei einem Elternteil, der dauernd von seinem Ehegatten oder Lebenspartner getrennt ist. Unterhaltsvorschuss kann gewährt werden, wenn ein Kind nicht ausreichend Unterhalt oder Rente erhält. Für Kinder ab dem 12. Geburtstag wird auch eigenes Einkommen vom Unterhaltsvorschussbetrag abgezogen.

Für Kinder und Jugendliche im Alter vom 12. bis zum 18. Geburtstag gelten Sonderregelungen. Sie können nur dann Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn sie keine Leistungen des Jobcenters nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, oder durch den Unterhaltsvorschuss keine Leistungen nach dem SGB II mehr benötigen.

Sie haben auch in solchen Fällen ein Anrecht auf das Geld, wenn sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, aber bei einem Elternteil leben, der monatlich mindestens 600 Euro Bruttoeinkommen hat. Sofern sie keine allgemeinbildende Schule besuchen, wird Ausbildungsvergütung, Einkommen aus Vermögen oder Arbeitseinkommen angerechnet.

So hoch ist der Unterhaltsvorschuss:


Kinder bis fünf Jahre bekommen maximal 150 Euro pro Monat, Kinder von sechs bis einschließlich elf Jahren 201 Euro,von elf bis einschließlich 17 Jahre 268 Euro.

„Liegen Unterhalt, Rente oder eigenes Einkommen des Kindes insgesamt unter diesem Betrag, sollte ein Antrag gestellt werden. Unterhaltsvorschuss kann ab dem Ersten des Monats bewilligt werden, in dem der Antrag eingegangen ist, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind", teilt der Landkreis mit.

Für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss für Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz im Landkreis Gifhorn haben, ist der Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn, Abteilung 4.2 Schlossplatz 1, in Gifhorn zuständig. Antragsformulare liegen beim Landkreis, in den Samtgemeindeverwaltungen, bei der Gemeinde Sassenburg, der Stadt Gifhorn, der Stadt Wittingen und im Jobcenter aus. Anträge können montags bis freitags zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr, sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr persönlich beim Landkreis abgegeben oder per Post zugeschickt werden. Die Freigabe der Leistungen erfolgtjedoch nicht vor Juli 2017.

Die Anträge sollten persönlich abgegeben werden


Bereits seit dem 8. Juni gibt es im Kreishaus II der Kreisverwaltung (Abteilung 4.2) ein eigens eingerichtetes Antragsbüro. Die Verwaltung empfiehlt, die Unterlagen persönlich dort abzugeben. In einem ersten Gespräch werden dann etwaige Fragen geklärt, fehlende Angaben abgefragt und die Anträge auf ihre Vollständigkeit überprüft.

Zur Bearbeitung des Antrags werden folgende Unterlagen benötigt:


• vollständig ausgefülltes Antragsformular
• unterschriebenes Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz
• Meldebestätigung, beziehungsweise Melderegisterauskunft für Kind und beantragenden Elternteil
• Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel des beantragenden Elternteils
• Geburtsurkunde des Kindes
• gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtsanwalt
•gegebenenfalls Scheidungsbeschluss
•gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
•gegebenenfalls amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
•gegebenenfalls Nachweise über Einkommen des Kindes oder für das Kind (zum Beispiel Unterhalt, Ausbildungsvergütung, Arbeitseinkommen, Halbwaisenrente)
• für Kinder ab 12. Geburtstag, die Leistungen des Jobcenters erhalten: Vollständiger für Juli 2017 gültiger Bescheid des Jobcenters
• für Kinder ab 15. Geburtstag: Schulbescheinigung

Alle erforderlichen Unterlagen seien zur Antragstellung mitzubringen. Nur dann sei eine zügige Bearbeitung möglich, betont der Landkreis. Bis August wird noch mit einer Vielzahl von Neuanträgen gerechnet, so dass das Antragsbüro entsprechend geöffnet ist.


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