Neues Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen


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Gifhorn. Wer Pflege benötigt, steht vor einer Herausforderung: Was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung, wie ermittle ich meinen Bedarf? Bisher konnten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dasf mithilfe eines Tagebuchs dokumentieren. Der Sozialverband SoVD hat nun ein neues Format veröffentlicht, das den Stand der Gesetzgebung von 2017 berücksichtigt.


„Unser neues Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei, sich auf die Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit besser vorzubereiten. Dies ist mitentscheidend, um am Ende auch die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen“, erklärt Heinz-Ulrich Kabrodt, der 1. Vorsitzende des SoVD Kreisverband Gifhorn.

Bei Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit prüft die Pflegekasse nicht selbst. Sie gibt den Auftrag weiter an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder an unabhängige Gutachter, die den Hilfebedarf anhand eines Fragenkatalogs ermitteln. „Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinander zu setzen. Mit Hilfe des Pflegetagebuchs können die Betroffenen den Gutachtern ihre Situation ausführlich beschreiben und ihren Bedarf verdeutlichen“, sagt Florian Schönberg, der Pflegeexperte des SoVD.

Man kann das Pflegetagebuch downloaden


Das neue Pflegetagebuch des SoVD steht zum Download unter sovd.de/pflegetagebuch bereit. Zudem kann man die Publikation beim SoVD bestellen. Der Ratgeber ist kostenfrei. Bitte senden Sie Ihre Bestellung an: Sozialverband Deutschland e. V. - Abteilung PAD - Stralauer Straße 63, 10179 Berlin. Der Bestellung bitte einen mit 1,00 Euro frankierten und mit Postanschrift versehenen Briefumschlag (DIN A4 oder A5) beilegen.

Mitglieder des SoVD haben natürlich auch die Möglichkeit sich in Fragen der Pflegeversicherung persönlich in der Sozialberatungsstelle des SoVD in der Michael-Clare Straße 6 in Gifhorn beraten zu lassen. Terminvereinbarung unter der Rufnummer 05371-3685


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