Neue Werbesäulen für Gifhorn - Ausschuss berät über Standorte

von Eva Sorembik


Die SAW will 16 weitere Haltestellenwartehäuschen errichten und unterhalten. Symbolfoto: Eva Sorembik
Die SAW will 16 weitere Haltestellenwartehäuschen errichten und unterhalten. Symbolfoto: Eva Sorembik | Foto: Eva Sorembik

Gifhorn. Seit Jahren ist die Firma Schwarz-Außenwerbung (SAW) für die Aufstellung von Außenwerbeanlagen in der Stadt verantwortlich. Nun soll der Vertrag vorzeitig verlängert werden. Am heutigen Mittwoch ist die Verlängerung Thema im Ausschuss für Hochbau, Tiefbau und Liegenschaften. Eine wesentliche Frage dabei: Wo sollen die zwölf neuen Werbevitrinen hin?


Nach Informationen der Stadtverwaltung umfasst der Vertrag neben freistehenden Werbeträgern auch die Aufstellung von Wartehallen mit Vitrinen für City-Light-Posteran Bushaltestellen. SAW ist vertraglich verpflichtet, mindestens 15 Wartehallenmit Vitrinen für City-Light-Poster aufzustellen. Über diese Mindestzahl hinaus habesich SAW in den vergangenen Jahren bereit erklärt, weitere 16Wartehallen City-Light-Poster-Vitrinen aufzubauen und zu unterhalten, erläutert die Verwaltung in der Beschlussvorlage die Hintergründe der Vertragsverlängerung. Für die Stadt ein willkommenes Angebot, wie diese in der Vorlage ausführt. Denn im Rahmen des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen werdenan vielen der neuen Bussteige neue Wartehäuschen benötigt.

Verwaltung schlägt Standorte vor


Doch bei der Vertragsverlängerung geht es nicht nur um die neuen Haltestellenhäuschen. SAW möchte künftig auch zwölf freistehende Werbevitrinen im Stadtgebiet aufstellen. Die Frage ist nur: Wo?

Nachdem in der bisherigen Diskussion der Wunsch geäußert worden ist, die politischen Gremien an der Standortwahl für die Vitrinen zu beteiligen, habe die Verwaltung zunächst Randbedingungen definiert, um mögliche Standortezu bestimmen, Hierzu heißt es in der Beschlussvorlage: "Maßgeblich waren dabei die bauliche Nutzung und die gestalterische Situation im Umfeld. So wurden Standorte ausgeschlossen, die in Wohngebieten oder im Straßenraum direkt vor Wohngebieten liegen, an denen eine örtliche Bauvorschrift diese Werbeträger ausschließt, an denen diese Werbeträger die Sicht behindern oder eine sonstige Gefahr für den Verkehr darstellen und die, an denen durch den Werbeträger problematische Häufung von Werbeträgern entstünde. Als geeignet werden dagegen Standorte erachtet, die innerhalb von oder im Straßenraum direkt vor Gewerbegebieten, Mischgebieten und Sondergebieten liegen."

Über das Ergebnis der Auswahl soll nun heute der Ausschuss beraten, bevor am morgigen Donnerstag der Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Verlängerung und die neuen Standorte der Werbevitrinen trifft.

Hier könnten die Werbevitrinen stehen





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