Müssen Feuerwehrleute Führerscheinkosten nicht mehr vorstrecken?

von Nino Milizia


Bislang mussten die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameraden auf einen Feuerwehrführerschein sparen. Symbolfoto: Sandra Zecchino.
Bislang mussten die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameraden auf einen Feuerwehrführerschein sparen. Symbolfoto: Sandra Zecchino. | Foto: Sandra Zecchino

Isenbüttel. In der Vergangenheit mussten ehrenamtlich tätige Feuerwehrkameraden, die einen Führerschein der Klasse C oder C1 für Großfahrzeuge erwerben wollten, bislang sämtliche Kosten komplett verauslagen. Diese Verfahrensweise soll mit einem Beschlussvorschlag, über den am Donnerstag im Samtgemeindefeuerschutzausschuss beraten wird, geändert werden.


Bislang wurden die verauslagten Kosten erst nach Bestehen der Führerscheinprüfung erstattet. Eine Erschwernis, die - soweit der Samtgemeindeausschuss in seiner zukünftigen Sitzung zustimmt - bald aus dem Weg geräumt werden soll. Die bisherige Richtlinie sieht vor, dass die Feuerwehrkameraden für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen C und C1 einen Zuschuss bis zu 100 Prozent, maximal 1.750 Euro erhalten, wenn die Führerscheinprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Bei nicht bestandener Prüfung bliebe der Kamerad jedoch auf den Kosten sitzen. Dies sei in der Samtgemeinde zwar noch nicht vorgekommen, stelle die Prüflinge allerdings vor ein unnötig hohes finanzielles Risiko.

Daher sei eine Änderung der Richtlinie erforderlich. Insbesondere soll die komplette „Vorkasse“ sämtlicher Führerscheinkosten (Untersuchung, Fahrschule) durch den Führerscheinerwerber abgeschafft werden. Der Fachbereich Bürgerdienste, Ordnung und Jugend begründet seinen Vorschlag damit, dass die Feuerwehrkameraden allesamt ehrenamtlich tätig seien und mit einer erfolgreichen Führerscheinprüfung im Einsatzfall eine enorme Verantwortung für die mitfahrenden Feuerwehrkameraden sowie für alle anderen Verkehrsteilnehmer übernähmen.

Die Prüflinge sollten nicht mehr sparen müssen


"Sie erwerben den Führerschein überwiegend in einer Lebensphase, wenn diese sich in der Berufsausbildung oder im Studium befinden, Berufsanfänger sind oder gerade dabei sind, eine eigene Wohnung zu beziehen oder eine eigene Familie zu gründen. Es sollte ihnen daher nicht zugemutet werden, auf einen Feuerwehrführerschein sparen zu müssen, um die Kosten zu verauslagen. Daher sollte die bisherige Feuerwehrführerscheinzuschussrichtlinie durch die Neufassung ersetzt werden.", heißt es in der Vorlage.


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