Land stellt 25 Millionen Euro Hochwasser-Soforthilfe bereit


Das Land Niedersachsen will 25 Millionen Euro für Hochwasser-geschädigte bereitstellen. Symbolfoto: Anke Donner
Das Land Niedersachsen will 25 Millionen Euro für Hochwasser-geschädigte bereitstellen. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Region. Die Landesregierung hat in einer Sondersitzung mit dem Entwurf eines Nachtragshaushaltes die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer finanziellen Soforthilfe für Hochwassergeschädigte, für Erstattung nach dem Katastrophenschutzgesetz sowie die Beseitigung von Schäden bei der kommunalen Infrastruktur auf den Weg gebracht.


Ziel sei es, für die von den Hochwassereignissen in Niedersachsen betroffenen Menschen und Kommunen eine schnelle und unbürokratische Hilfe sicherzustellen. Dafür sollen zunächst 25 Millionen Euro bereit gestellt werden. Die Höhe des Soforthilfeprogramms sowie das Verfahren orientieren sich an den Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2013. Dies teilte die Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung mit.

Der Entwurf des Nachtrages soll nach den Vorstellungen der Landesregierung bereits am 9. August 2017 unter Verzicht auf die 1. Lesung im Landtag direkt im Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit der Bitte beraten werden, bereits in der Plenarsitzungswoche im August den Nachtragshaushalt zu beschließen. Damit wäre eine sehr schnelle Auszahlung der bereitgestellten Mittel der Soforthilfe möglich. Wie eine Unterstützung durch das Land für eilbedürftige Maßnahmen der öffentlichen Infrastruktur gewährt wird, wird zeitnah geklärt.

Die Landesregierung bedankt sich noch einmal sehr herzlich bei allen Helferinnen und Helfern, die Großartiges geleistet haben. Nach dieser gelebten Solidarität der haupt- und ehrenamtlichen Helfer folgt nun die Solidarität durch das Land. Man haben heute den Weg freigemacht für finanzielle Soforthilfe. Weitere Schritte sollen folgen. Ein unter der Federführung des Umweltministeriums gebildeter ressortübergreifender Stab zur Aufarbeitung der Hochwasserschäden entwickele derzeit neben der strukturierten Erfassung der eingetretenen Schäden auch die Antrags- und Abwicklungsmodalitäten für eine finanzielle Unterstützung Betroffener bei der Beseitigung von Hochwasserschäden.

Steuerliche Vereinfachungen


Esseien bereits steuerliche Verfahrensvereinfachungen getroffen, um den durch die Überschwemmungen Geschädigten entgegen zu kommen. Das Niedersächsische Finanzministerium hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen steuerliche Verfahrensvereinfachungen geregelt, um den durch die Überschwemmungen in der vergangenen Woche Geschädigten entgegenzukommen. Dabei werden unmittelbar erheblich betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Möglichkeiten für Steuererleichterungen wie nach der Hochwasserkatastrophe 2013 eingeräumt (alles zu den steuerlichen Maßnahmen finden Sie hier.

Im Rahmen der Pressekonferenz zur Hochwasserlage im Wolfenbütteler Rathaus teilte bereits Bundesaußenminister und Sigmar Gabriel mit, dass Betroffene des Hochwassers mit einer Steuerentlastung rechnen können.

Die vollständige Erklärung dazu von Sigmar Gabriel während der Pressekonferenz im Podcast:


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https://regionalwolfenbuettel.de/gabriel-verspricht-steuerentlastung-fuer-hochwasseropfer/


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