Kranksein und Sterben in Würde - Landrat unterzeichnet Charta


Landrat Dr. Andreas Ebel (vorne links) hat im Rahmen eines Pressegesprächs im Schloss des Landkreises Gifhorn die Charta zur Betreuung schwerstranker und sterbender Menschen unterzeichnet. (vorne rechts: Rolf Amelsberg, Kreisrat und Vorstand; hinten links Marion Moring, Fachbereich Soziales, Leistungen zur Pflege und Gesundheit; hinten rechts Olaf Heimburg, Fachbereichsleiter Soziales. Foto: Landkreis Gifhorn
Landrat Dr. Andreas Ebel (vorne links) hat im Rahmen eines Pressegesprächs im Schloss des Landkreises Gifhorn die Charta zur Betreuung schwerstranker und sterbender Menschen unterzeichnet. (vorne rechts: Rolf Amelsberg, Kreisrat und Vorstand; hinten links Marion Moring, Fachbereich Soziales, Leistungen zur Pflege und Gesundheit; hinten rechts Olaf Heimburg, Fachbereichsleiter Soziales. Foto: Landkreis Gifhorn

Gifhorn. Mit der Unterzeichnung der Charta zur Betreuung schwerstranker und sterbender Menschen im Rahmen eines Pressegespräches im Schloss des Landkreises möchte der Landkreis Gifhorn seine Bestrebungen zur künftigen Umsorgung Betroffener mit Blick auf ein Kranksein und Sterben in Würde intensivieren und die bereits vorhandenen Strukturen verbessern.


Wie der Landkreis mitteilt, wurde der Entschluss zur Unterzeichnung der Charta auf der Pflegekonferenz im Februar dieses Jahres gefasst.

Die Charta beinhaltet Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe in der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Diese werden im Hinblick auf die Situation der betroffenen Menschen und der ihnen Nahestehenden und auf Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen innerhalb der Hospizarbeit, der palliativen Pflege und Medizin formuliert.

Zeichen gegen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe


Landrat Dr. Andreas Ebel, der die Charta unterzeichnet hat, sieht darin ein wichtiges Zeichen gegen die Bestrebungen zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe: „In Würde altern und menschenwürdig sterben zu dürfen, muss in unserer Gesellschaft eine unverrückbarer Anspruch sein. Insofern unterstütze ich diese Initiative von Herzen.“

Der demografische Alterungsprozess bringt große soziale, ökonomische und kulturelle Herausforderungen für die deutsche Gesellschaft mit sich. Dazu gehört, dass die Zahl der pflegebedürftigen, schwerstkranken und sterbenden Menschen – gesteigert durch die im Vergleich dazu abnehmende Zahl junger Menschen – deutlich wachsen wird. Unsere humanitäre Zukunft wird sich auch an der Frage messen, ob es gelingt, diese große Aufgabe angemessen zu bewältigen. Die Umsorgung schwerstpflegebedürftiger und sterbender Menschen – um die es in der Charta geht – wird zu einem Meilenstein in der Entwicklung Deutschlands werden. Selbstverständlich geht es nicht allein um hochaltrige Menschen, sondern um Menschen jeden Lebensalters, die von lebensverkürzenden Krankheiten betroffen sind.

Familiäre Milieus undnachbarschaftliche Netze brechen weg


Die familiären Unterstützungsnetze sind bei der Umsorgung schwerstpflegebedürftiger und sterbender Menschen nach wie vor von außerordentlicher Bedeutung. Gleichzeitig ist das teilweise Wegbrechen familiärer Milieus und nachbarschaftlicher Netze nicht mehr zu übersehen. Die Hospizbewegung und Palliativmedizin haben versucht, diese Lücken zu füllen. Die Hospizbewegung ist eine der bedeutendsten zivilgesellschaftlichen Bürgerbewegungen geworden.

Die künftige Umsorgung der Betroffenen wird davon bestimmt sein, in erster Linie die Würde der Betroffenen im Blick zu haben und die Bedingungen für ein Kranksein und Sterben in Würde bereit zu stellen. Hier möchte der Landkreis Gifhorn seine Bestrebungen intensivieren und die bereits vorhandenen Strukturen verbessern.

Landkreis ruft zur Unterstützung der Charta auf


Der Landkreis Gifhorn möchte alle Bürgerinnen und Bürger, die Institutionen der pflegerischen Versorgung sowie auch alle anderen interessierten Personen und Einrichtungen herzlich einladen, die Charta zu unterzeichnen und gemeinsam auf eine Verbesserung der Situation für die Betroffenen hinzuarbeiten. Interessierte können sich bei Marion Moring, Heimaufsicht des Landkreises Gifhorn, unter Telefon 05371 82 569 oder per E-Mail an marion.moring@gifhorn.de nach dem Text der Charta und den Möglichkeiten einer Mitzeichnung erkundigen.

Hintergrund:

Entstanden ist das deutsche Charta-Projekt vor dem Hintergrund einer internationalen Initiative, die als Budapest Commitments auf dem 10. Kongress der European Association for Palliative Care (EAPS) 2007 vereinbart wurde. Mit dem Ziel, die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu verbessern, sollten fünf Bereich fokussiert und in ihrer Entwicklung gefördert werden: Aus-, Fort- und Weiterbildung, Forschung, Politik, Qualitätsmanagement, allgemeine Zugänglichkeit der Versorgung mit Arzneimitteln. 18 Länder nahmen diesen Gedanken auf: Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Israel, Italien, Litauen, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

In Deutschland übernahmen die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) im Jahr 2008 die Trägerschaft für den nationalen Charta-Prozess. Der Entwicklungsprozess der Charta wurde von Beginn an durch die Robert Bosch Stiftung gefördert und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Krebshilfe unterstützt.


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