KiTa Martin Luther: Mehrkosten für Containerunterbringung

von Jonas Walter


In der kommenden Sitzung entscheidet der Rat über die Genehmigung der Mehrkosten. Symbolfoto: Sandra Zecchino
In der kommenden Sitzung entscheidet der Rat über die Genehmigung der Mehrkosten. Symbolfoto: Sandra Zecchino | Foto: regionalHeute.de

Salzgitter. Für die Containerunterbringung der Kindertagesstätte Martin Luther entstehen Mehrkosten in Höhe von 154.956,35 Euro. Das geht aus einer Vorlage des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie hervor. Der Rat der Stadt wird sich in seiner kommenden Sitzung am 23. Mai mit dem Thema befassen und entscheiden, ob die genannte Summe zur Verfügung gestellt wird.


Entgegen der Ursprungsplanung für den Abriss und Teilneubau der Kindertagesstätte Martin Luther hätten sich aus den abgeschlossenen Ausschreibungen außer- und überplanmäßige Kostensteigerungen ergeben. Diese würden sich aus im Laufe der Planung nachträglich festgestellten notwendigen Sonderanfertigungen der Container, der Beschaffenheit des Untergrundes und baulichen Sonderauflagen für die Gemeindehausnutzung von der Landesschulbehörde ergeben.

Dabei waren in der Ursprungsplanung für Aufstellung, Anschluss, Anmietung und Abbau der Container 100.000 Euro vorgesehen. Der "Ist"-Stand nach der Ausschreibung ergibt jedoch eine Differenz von 150.000 Euro zu nun benötigten 250.000 Euro. Ungeplante Mehrkosten verursachen auch Schutzmaßnahmen für die Gemeindesaalnutzung als Bewegungsraum. 4.956,35 Euro sind hierfür veranschlagt.

Sonderanfertigungen notwendig


"Bei der Ursprungsschätzung für die Containerlösung wurde von der Möglichkeit der Nutzung handelsüblicher Container ausgegangen. Dies ist aufgrund der jetzt festgestellten Mietdauer von 24 Monaten nicht möglich, sodass Sonderanfertigungen erforderlich werden. Die Mietdauer wird durch den jetzt festgestellten Bauzeitenplan bedingt. Zudem muss die Standfestigkeit der Container zusätzlich abgesichert und das Außengelände aufwendiger als geplant hergestellt werden. Diese Vorgaben wurden von den beteiligten Unternehmen und der Landesschulbehörde festgestellt", teilt die Vorlage zur Erklärung weiterhin mit.

Die Auflage des Schutzes des Wandgemäldes und des Küchenzugangs wäre seitens des Landeskirchenamtes geltend gemacht worden, da dieser Raum als Bewegungsraum genutzt werden solle. Eine Miete werde nicht verlangt. Die Alternativlösung der Erweiterung des Containerdorfes hätte im Vergleich zur einmaligen Herstellung des Raumschutzes über 24 Monate hinweg erhebliche Mehrkosten durch Mietgebühren erzeugt. Daher wäre diese Alternative verworfen worden.

Mehrkosten von 154.956,35 Euro


Der für die Maßnahme in 2018 vorgesehene Ansatz in Höhe von 1.650.125 Euro werde folglich um 154.956,35 Euro auf insgesamt 1.805.081,35 Euro erhöht. Da der Beginn der Maßnahme bereits im Jahr 2017 war, sei die Deckung aus Haushaltsresten zulässig. Die Mittel des Integrationsfonds blieben davon unberührt, da die Mittel als Eigenmittel der Stadt parallel eingebracht würden, erklärt die Vorlage abschließend.


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