Gericht verweigert Ratsherr Andreas Kautzsch Akteneinsicht

von Sandra Zecchino


Symbolfoto: Pixabay
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Sassenburg. Das Oberverwaltungsgericht weißt die Klage von Ratsherren Andreas Kautzsch, Mitglied im Gemeinderat und Fraktionsvorsitzender der Bürger-Interessen-Gemeinschaft (BIG) Sassenburg, auf Akteneinsicht ab.


Laut des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, die gesetzliche Grundlage, die die Arbeit der Mitglieder der Kommunalpolitik regelt, kann "jeder Abgeordnete von der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten Auskünfte in allen Angelegenheiten der Kommune verlangen". Das bedeutet, dass jeder beim Bürgermeister einen Antrag stellen kann, Einsicht in relevante Unterlagen zu bekommen.

Doch so einfach scheint es wohl doch nicht zu sein. Kautzsch versuchte vor Gericht das Recht auf Akteneinsicht einzuklagen.

Dabei wollte er Informationen haben, um die Nachrüstung der Klima- und Lüftungsanlage in der Sassenburg-Schule nachvollziehen zu können. Seiner Meinung nach seien dort hundertausende Euro verbraten worden. Zur Entscheidung selbst könne er aktuell jedoch noch nichts sagen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass in den Beschlüssen der wichtige Inhalt "zwischen den Zeilen" stehe und da sich der Rechtsanwalt aktuell noch im Urlaub befände, wären sie erst in ein paar Tagen in der Lage, den Beschluss vollständig zu bewerten.

Generelles Problem, wenn es um Informationen und Transparenz geht



Der Ratsherr sieht ein generelles Problem, sobald es um Information und Transparenz gehe. Der Rat in der Sassenburg käme immer wieder in die Situation, dass keiner genau wisse, was beschlossen worden sei. Bürgermeister Arms und auch die anderen Fraktionen sollten daher auch höchstes Interesse haben, dass sich etwas verändere. Es sei einfach notwendig, dass alle Ratsmitglieder die bereits in der Verwaltung vorhandenen Informationen dann bekommen, wenn diese benötigt werden. Die Parole "weitermachen wie bisher" des Bürgermeisters sei daher als Tiefschlag für die Steuerzahler zu sehen, deren Geld immer wieder zum Fester rausgeschmissen wird.


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