Frühere Kaserne in Ehra-Lessien erneut Flüchtlingsunterkunft


Der Rat hat beschlossen, das Kasernengelände Ehra-Lessien erneut als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Symbolbild Foto: Kai Baltzer
Der Rat hat beschlossen, das Kasernengelände Ehra-Lessien erneut als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Symbolbild Foto: Kai Baltzer | Foto: Kai Baltzer

Gifhorn. Die Aufnahmequote des Landkreises Gifhorn von Dezember 2016 bis Ende 2017 wurde neu festgesetzt. Es müssen insgesamt 1170 Personen aufgenommen werden, täglich werden dem Landkreis etwa 25 zugewiesen. Aktuell sind 196 abgelehnte Asylbewerber ausreisepflichtig.


Derzeit sind etwa2/3 der im Landkreis Gifhorn lebenden Asylbewerber in dezentral angemieteten Wohnungen untergebracht. Aufgrund der derzeitig angespannten Wohnraumsituation finden die anerkannten Flüchtlinge keine eigene Wohnung und können daher nicht aus den vom Landkreis Gifhorn zur Unterbringung von Flüchtlingen angemieteten Wohnungen ausziehen.

Daher hat der Kreisausschuss in seiner heutigen Sitzung der unentgeltlichen Anmietung von sechs Gebäuden auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz in Ehra zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zugestimmt. Die Unterbringung erfolgt in fünfGebäuden, welche 2015 bereits durch den Landkreis Gifhorn hergerichtet und genutzt wurden. Ein weiteres Gebäude dient zurLagerung von Mobiliar, der Einrichtung einer Kleiderkammer und ähnlichem. Die Unterkunft wird durch den Landkreis Gifhorn betrieben.Im Gegensatz zur letztjährigen Nutzung durch das Land Niedersachsen, welches zentral die Versorgung mit Lebensmitteln organisiert hat, sollen die Flüchtlinge zukünftig selbstständig kochen. Dafür werden in die Gebäude noch Küchen eingebaut.

Planung reicht bis September 2018


Insgesamt sieht die Planung eine Unterbringung von rund 250 Personen vor und somit etwa 50 Flüchtlingen pro Gebäude. Die Aufnahme weiterer Personen ist derweil nicht vorgesehen. In den Unterkunftsgebäuden sind des Weiteren unter anderem Sozialräume für Kinderbetreuung, Aufenthalt und Spielmöglichkeiten vorgesehen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, auf dem Gelände eine Fahrradwerkstatt einzurichten. Die Nutzung der Unterkunft ist aus heutiger Sicht bis zum 30. September 2018 begrenzt. Grund hierfür ist, dass der Mietvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Vermieterin (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) zu diesem Zeitpunkt endet.


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