Fraktion-Mindestgröße: Das sagen die betroffenen Parteien

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Mit dem Verlust des Fraktionsstatus droht auch eine Beschränkung der Rechte. Symbolfoto: Anke Donner
Mit dem Verlust des Fraktionsstatus droht auch eine Beschränkung der Rechte. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Hannover/Gifhorn. Die neue niedersächsische Landesregierung hat kürzlich bekannt gegeben, dass sie die Kommunalparlamente effektiver machen wolle. Unter anderem soll die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei Mitglieder heraufgesetzt werden. Für die kleineren Parteien könnte das zum Problem werden.


regionalHeute.de fragte bei den Fraktionen an, die derzeit im Stadtrat nur zwei Mitglieder haben und somit ihren Fraktionsstatus verlieren würden, was die Entscheidung aus Hannover für kleinere Parteien bedeuten würde. Außerdem wollten wir wissen, was ihrer Meinung nach die eigentlichen Beweggründe der Landesregierung für die Gesetzesänderung sein könnten?

Klaus-Peter Fischer (FDP):

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Klaus-Peter Fischer. Foto: Alexander Panknin



Wir finden die Änderung der Kommunalverfassung der jetzigen Landesregierung unmöglich. Drei Personen muss eine Fraktion in Niedersachsens Kommunen ab sofort umfassen - statt wie bisher zwei. Das ist ein Anschlag auf die Demokratie und ein skandalöses Ausnutzen der Mehrheitsverhältnisse im Landtag zulasten kleinerer Parteien. Wir Liberalen halten das Ansinnen der GROKO schon für widerlich.. Für die FDP im Landkreis und im Stadtparlament würde es bedeuten, das wir nur Statisten in der Parlamentsarbeit werden. Das ist nun wirklich nicht der Auftrag des Wählers. Schon gar nicht in den Samtgemeinden, Gemeinden und Ortsräten. Wir werden unsere FDP Freunde in Hannover jegliche Unterstützung gewähren, damit so eine Missachtung der Demokratie an den Pranger gestellt wird. Wird so auch in der Bundespolitik verhandelt?


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