Einstimmiges Ausschussvotum für Wohnungsbauförderung

von Eva Sorembik


Die Stadt möchte mit 250.000 Euro jährlich bis 2020 den sozialen Wohnungsbau fördern. Foto: Marc Angerstein
Die Stadt möchte mit 250.000 Euro jährlich bis 2020 den sozialen Wohnungsbau fördern. Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Gifhorn. Zum 1. Juli soll in der Stadt Gifhorn eine neue Richtlinie über die kommunale Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Kraft treten. Diese soll Neubaumaßnahmen fördern, die bei der Landesförderung unberücksichtigt bleiben. Im Ausschuss für Hochbau, Tiefbau und Liegenschaften fand die Entwurffassung der Wohnraumförderrichtlinie einstimmige Zustimmung.


Zur Förderung der Schaffung preisgünstiger Wohnungen sind in den Jahren 2016 bis 2020 im Ergebnishaushalt der Stadt jeweils 250.000 Eurobereitgestellt. Für die Vergabe der städtischer Wohnraumfördermittel hat die Verwaltung nun einenRichtlinienentwurf erarbeitet. Das Förderkonzept sieht vor, dass die städtischen Mittel nur Bauherrn gewährt werden, die keine Landesförderung erhalten. Die städtische Förderung soll hauptsächlich dem Neubau von Mietwohnungen vorbehalten sein, insbesondere denjenigen Neubaumaßnahmen, die bei der Landesförderung unberücksichtigt bleiben, aber aufgrund einer Sozialquote im Bebauungsplan Bindungen unterliegen.

Die Bezahlbarkeit des geförderten Wohnraums soll durch eine Mietobergrenze von 6,50 Euroje Quadratmeter für eine Dauer von zehnJahren gewährleistet werden. Die mit dieser Mietobergrenze verbundenen wirtschaftlichen Nachteile sollen durch die Gewährung eines monatlichen Aufwendungszuschusses in Höhe von zwei Euroje Quadratmeter ausgeglichen werden. Dem Vermieter würden dann zehnJahre lang 8,50 Euroje Quadratmeter zur Verfügung stehen. 8,50 € je qm ist der Mindestbetrag, der zur Wirtschaftlichkeit eines Neubaus in der Regel notwendig ist. Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit soll die Dauer der Belegungsbindung zugunsten wohnberechtigter Haushalte nicht nach zehnJahren, sondern erst nach 15 Jahren enden.

Die städtische Förderung soll dazu beitragen, ein durchschnittliches jährliches Förderziel von 50 bis 62 neugeschaffenen Wohnungen zu erreichen. Zwischen 2015 und 2024 fallen 527 geförderte Wohnungen aus der Bindung. Zur Bestandserhaltung ist also eine jährliche Förderung von mindestens 50 Wohneinheiten erforderlich. Zur Deckung des für Gifhorn ermittelten Bedarfs wären jährlich 62 Wohneinheiten zu fördern. Die Zielsetzung basiert auf der Annahme, dass die erforderlichen Wohneinheiten zur einen Hälfte durch Landesförderung und zur anderen Hälfte durch städtische Förderung geschaffen werden können.


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