Diskurs über Verteilung von Flüchtlingskindern auf Schulen

von Sandra Zecchino


Wie kann die Aufgabe der Integration gleichmäßig auf alle Schulen verteilt werden? Symbolbild: pixabay
Wie kann die Aufgabe der Integration gleichmäßig auf alle Schulen verteilt werden? Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Salzgitter. Ein Konzept für die Verteilung von Flüchtlingskindern an allen Schulen war das Ziel der SPD-Fraktion. Deshalb stellte sie zur Ratssitzung am gestrigen Mittwoch einen entsprechenden Antrag. Doch der war vielen Mandatsträgern nicht eindeutig genug. Auch der Alternativantrag der CDU kam nicht zur Abstimmung, er kam den Ratsmitgliedern zu kurzfristig.


So einigten sich die Kommunalpolitiker darauf, dass sie sich noch nicht entscheiden könnten und das Thema erneut im entsprechenden Ausschuss besprechen wollten. Doch vorher musste das Thema dennoch gründlich im Rat diskutiert werden.

Ausgangspunkt für den ursprünglichen Antrag der SPD war eine Aufstellung der Stadt über die aktuelle Verteilung, die große Unterschiede zeigte. So variierten der Anteil an den Grundschulen zwischen 25,6 Prozent und 79,6 Prozent. Deshalb wollte die SPD, dass zur Entspannung der Situation die Flüchtlingskinder gleichmäßig über die Schulen der Stadt verteilt werden. Auch Nachbarregionen sollten angefragt werden, inwieweit sie durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern die Situation an den Salzgitteraner Schulen entspannen könnten.

Um welche Kinder geht es?


Doch die Begrifflichkeit "Flüchtlingskinder" war einer der Punkte, der von den Mitgliedern der übrigen Fraktionen kritisiert wurde. Es sei nicht deutlich definiert worden, um welche Personengruppe es sich handele. So hieße es im Antrag Flüchtlingskinder während in der Begründung von Ausländerkindern - also Kinder von Flüchtlingen, EU-Bürgern und sonstigen Ausländern - gesprochen werde. Zusätzlich gab die CDU-Fraktion in ihrem Alternativantrag zu bedenken, dass nicht nur die reine Prozentzahl der Faktor sei, nachdem eine Verteilung durchgeführt werden sollte. Weitere Aspekte wie die Raum- und Betreuungskapazitäten, soziale und integrative Leistungsfähigkeit und die gemeinsame Beschulung von Geschwistern müssten ebenfalls berücksichtig werden.


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