BIG erreicht vor Gericht Änderung des Ortsrats-Protokolls


Symbolfoto: Bernd Dukiewitz
Symbolfoto: Bernd Dukiewitz | Foto: Bernd Dukiewitz

Gifhorn. Die Redaktion von regionalHeute.de erreichte folgende Stellungnahme derBIG zu dem Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichts bezüglich der Änderung des Protokolls einer Ratssitzung. Diese veröffentlichen wir unkommentiert und unverändert.


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Andreas Kautzsch Foto: Privat


Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat nach einer mündlichen Verhandlung am 23.02.2017 entschieden, dass das Protokoll der Ratssitzung vom 24.06.2014 inhaltlich um meinen Änderungsantrag zum Protokoll der vorherigen Ratssitzung ergänzt werden muss. Damit hat das Verwaltungsgericht unsere grundsätzliche Rechtsauffassung zur Führung von Protokollen bestätigt.

In der Sitzung vom 25.03.2014 war ich in meinem Redebeitrag zum TOP „Errichtung eines Schweineendmaststalls“ vom Ratsvorsitzenden mehrfach mit dem Hinweis auf Überschreitung
der Redezeit unterbrochen worden, obwohl keine Redezeitbegrenzung festgelegt wurde. Zumindest der Änderungsantrag, entsprechend dem Verlauf der Sitzung, muss im Protokoll aufgenommen werden, wenn auch dem nicht mehrheitlich entsprochen wurde.

Neben dem für uns voll zufrieden stellenden Urteil, hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung weitere wichtige Aussagen zur Protokollführung getroffen, welche zum Beispiel auch auf das strittige Protokoll der Sitzung des Westerbecker Ortratsrates anwendbar sind. Aufgrund der Verhandlung würde ich auch hier sehr gute Erfolgsaussicht sehen, dazu eine Korrektur durchsetzen zu können, wobei ein weiteres Verfahren zunächst nicht angestrebt wird. Ich hoffe auf eine nachträgliche gütliche Einigung!

Dem Hauptsacheverfahren vorgelagert hatten bereits das Verwaltungsgericht in Braunschweig sowie das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in einem Eilverfahren richtungsweisend festgestellt, dass ein Protokoll nach dessen Genehmigung durch den Rat nicht endgültig ist und sehr wohl anfechtbar bleibt.

Mit dem Urteil wurde zum dritten Mal weitestgehend unserer Rechtsauffassung zu bisher nicht eindeutig beschriebenen Grundsatzthemen gerichtlich gefolgt, was unsere nachhaltige Oppositionsarbeit noch einmal deutlich stärkt. Ich möchte dem Gemeindebürgermeister mit seiner Verwaltung, dem Ratsvorsitzenden und den großen Fraktionen von SPD und CDU nochmals ein Umdenken im politischen Umgang mit uns als Sassenburger Opposition nahelegen. Gleiches gilt für die Erstellung des Protokolls, auf dessen Bedeutung als neutrale Urkunde mehrfach hingewiesen wurde.

Mit freundlichem Gruß

Ratsherr Andreas Kautzsch
Mitglied im Gemeinderat und Ortsrat Westerbeck
Sprecher und Fraktionsvorsitzender Bürger-Interessen-Gemeinschaft


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