B.I.G kritisiert: „Ortsrat macht 180 Grad Drehung“

von Eva Sorembik


Die B.I.G. wirft dem Ortsrat vor, sich in der gestrigen Sitzung entgegen seiner Entscheidung im Mai gegen die Übernahme der Wege entschieden zu haben. Symbolbild: Nicole Wiedemann
Die B.I.G. wirft dem Ortsrat vor, sich in der gestrigen Sitzung entgegen seiner Entscheidung im Mai gegen die Übernahme der Wege entschieden zu haben. Symbolbild: Nicole Wiedemann | Foto: Archiv

Grußendorf. In der gestrigen Sitzung des Ortsrats stand unter anderem eine Anhörung zu dem Thema, wie es mit den Wegeflächen im Sondergebiet „Auf der Heide“ weitergehen soll, auf der Tagesordnung. Der Ortsrat sprach sich gegen eine Übernahme der Flächen durch die Gemeinde aus und erntete heftige Kritik von der B.I.G..


Wir veröffentlichen das Statement der B.I.G. ungekürzt und unkommentiert:
Hatte sich noch Anfang Mai der Grußendorfer Ortsrat einstimmig dafür ausgesprochen, die Wegeflächen im Wochenendhausgebiet „Auf der Heide“ von dem derzeitigen Nachlassverwalter, dem Land Niedersachsen, für eine symbolischen Preis von einem Euro zu übernehmen, hat er in der Sitzung am Montag, 11. September 2017 mehrheitlich mit der Gegenstimme von Steffen Proschani (B.I.G.) jetzt das genaue Gegenteil beschlossen.

Die Anwohner sollen jetzt in Eigenregie die Wegefläche in dem erforderlichen Standard selbst ausbauen, damit die Gemeinde diese dann nach dem Ausbau übernehmen kann. Diesen Vorschlag halten wir in der Praxis für nicht umsetzbar, da die Anwohner sich in mehreren Versuchen im Vorfeld nicht auf eine Ausbaulösung einigen konnten und diese auch nicht Möglichkeiten haben, den Ausbau rechtlich mit der einhalten aller Anforderungen zu begleiten.

Steffen Proschani hatte vergeblich beantragt:


1. Die Gemeinde Sassenburg erwirbt zum symbolischen Preis von 1 Euro die Wegeflächen im Sondergebiet „Auf der Heide“ in Grußendorf bis zu einer Breite von zirka 7,50 Meter.
2. Mit der Übernahme erfolgt eine Ausbauverpflichtung (Erstausbau) innerhalb eines Zeitfensters von 3 bis 5 Jahren
3. Die zu übernehmenden Wege sind dem öffentlichem Verkehr zu widmen

Ebenfalls hat der Ortsrat den Antrag abgelehnt, das Wochenendhausgebiet in ein Wohngebiet umzuwandeln, obwohl der überwiegende Großteil der Anwohner dort mit alleinigem Hauptwohnsitz wohnt. Die Politik würde hier kein Entscheidungsrisiko eingehen, da zur Umsetzung vorab die Zustimmung von ALLEN Eigentümern notariell beglaubigt einzuholen wäre. Der Antrag war zudem so formuliert, dass die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Heide“ wie beispielsweise die GRZ etc. unverändert bestehen bleiben. Zudem teile wir nicht die Rechtsauffassung der Gemeindeverwaltung, dass bei der Umwandlung die vorhandenen und legal errichteten Gebäude ihren Bestandschutz verlieren.

Nach unserer Auffassung muss auch für die Anwohner mit Dauerwohnambitionen eine rechtssichere Lösung gefunden werden.

Hintergrund


Dem Ortsrat lag eine Verwaltungsvorlage vor, wonach die Gemeinde Sassenburg die Wegeflächen in den Sondergebiet „Auf der Heide“ zu einem symbolischen Preis von einem Euro erwirbt. Hintergrund hierfür ist laut der Verwaltungsvorlage, dass die Wegeflächen derzeit in Eigentum des Landes Niedersachen als „gesetzlichen Erben“ seien und dieser als „Zwangserbe“ zur Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an den Wegen nur dann verpflichtet sei, wenn liquide Mittel aus dem Erbe vorhanden sind. Dies wiederum habe zur Folge, dass das Land die Wege vermutlich nicht unterhalten werde.

Da seitens der Anlieger keine Einigung darüber erzielt worden sei die Wegeunterhaltung zu organisieren, habedie Verwaltung als Alternative die Übernahme der Wegeund Widmung zu öffentlichen Straßendurch die Gemeinde vorgeschlagen. In der letzten Zusammenkunftim Dezember vergangenen Jahres hätten sich schließlich alle anwesenden Anlieger dafür ausgesprochen, dass möglichst die Gemeinde die Wegeflächen übernehmen sollte, auch in Erwartung eines möglichen späteren Ausbaus, den fast ausschließlich die Anlieger zutragen hätten. Schließlich wäre mit dieser Lösung eine gesicherte Regelung für die Zukunft gefunden.

Hierzu heißt es weiter in der Verwaltungsvorlage. „Verwaltungsseitig wird diese Lösung unter den gegebenen Umständen und der Gesamtabwägung mitgetragen. Es wird erwartet, dass die Flächen zu einem symbolischen Preis von 1 Euro erworbenwerden könnten. Bei der abschließenden Entscheidung durch die Gremien der Gemeinde ist natürlich zu Bedenken, dass mit der Übernahme auch Pflichten entstehen, mit denen insbesondere auch Kosten für die Unterhaltung der Wege einhergehen. Der ungefähre jährlicheAufwand für Unterhaltungsmaßnahmen wird auf circa10.000 bis15.000 Euro, je nach Witterungslage geschätzt.“


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