Appell: Auch an den Feiertagen nur im Notfall ins Krankenhaus


Der Weg in die Notaufnahme der Krankenhäuser sollte auch an den Feiertagen nur im Notfall erfolgen. Symbolfoto: Kai Baltzer.
Der Weg in die Notaufnahme der Krankenhäuser sollte auch an den Feiertagen nur im Notfall erfolgen. Symbolfoto: Kai Baltzer. | Foto: Kai Baltzer

Region. Auch über die Feiertage gibt es einen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) appelliert, dieses Angebot auch zu nutzen und die Notaufnahme im Krankenhaus nur in wirklichen Notfällen aufzusuchen.


Gerade über Weihnachten und den Jahreswechsel sehen sich die Notaufnahmen der Krankenhäuser jedes Jahr mit einer Vielzahl von Patienten konfrontiert, die nicht schwer erkrankt sind. Dies führt zu Engpässen in der Krankenhausversorgung. Für die Versorgung der ambulanten Notfallpatienten sind aber in erster Linie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zuständig, die hierfür flächendeckend einen Bereitschaftsdienst vorhalten. Die KVN appelliert daher an die Patienten, außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten bei leichten Erkrankungen den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Anspruch zu nehmen.

Ärzte stehen flächendeckend zur Verfügung


„Allein im Bereich der Bezirksstelle Braunschweig der KVN sind über die Feiertage acht Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern geöffnet“, betont Dr. med. Henning Franz, Vorsitzender der KVN-Kreisstelle Wolfenbüttel. Zudem stehen flächendeckend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, die bettlägerige Patienten in ihrem häuslichen Umfeld behandeln können. Dr. Franz unterstreicht hierbei den hohen Aufwand: „Heiligabend sind zeitgleich bis zu 15 Ärztinnen und Ärzte im Einsatz, um die ambulante ärztliche Versorgung in der Region zu gewährleisten.“

Als Faustregel für die Patienten gilt: Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, dann ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Dies ist zum Beispiel bei einer Grippe, Fieber oder Erbrechen der Fall. Die Notaufnahme eines Krankenhauses ist dann zuständig, wenn eigentlich auch der Rettungsdienst erforderlich wäre. Also bei lebensbedrohlichen oder schweren Verletzungen oder Erkrankungen. Beispiele sind Herzinfarkt, akute Blutungen oder Vergiftungen.

116 117: Die Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst


Dr. Franz erinnert in diesem Zusammenhang an die Servicenummer 116 117: „Leider sind die Vorteile der 116 117 noch nicht überall bekannt: sie funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.“ Daneben können die Patienten zu den Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis die Praxis aufsuchen, auch ohne vorher die 116 117 kontaktiert zu haben. Lediglich, wenn der Patient die Bereitschaftsdienstpraxis nicht aufsuchen kann und den fahrdiensthabenden Arzt benötigt, ist eine Kontaktaufnahme über die 116 117 erforderlich.

Die nächstgelegene Bereitschaftsdienstpraxis finden Sie im Internet unterhttp://www.arztauskunft-niedersachsen.de/arztsuche/bereitschaftspraxen.action.


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