Anonyme Bestattungen: Stadt verzeichnet steigende Tendenz

von Eva Sorembik


Wenn sich die Angehörigen nicht kümmern, tut es die Stadt. Symbolfoto: Anke Donner
Wenn sich die Angehörigen nicht kümmern, tut es die Stadt. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Salzgitter. Immer öfter ist der letzte Weg ein einsamer Weg. Ohne Familie ohne Freunde. Der demografische Wandel in der Gesellschaft führt dazu, dass immer mehr Menschen alleine leben und oft einsam sterben. Folge: Es kommt immer öfter vor, dass es keinen Abschied am Grab gibt sondern eine anonyme Bestattung. In Salzgitter waren es im vergangenen Jahr rund 110 Fälle.


In den vergangenen Jahren habe sich die Zahl der anonymen Bestattungen, die durch die Stadt durchgeführt wurden, im Durchschnitt auf diesem Niveau gehalten, berichtet Dr. Martin Neumann von Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt. "Die ersten vierMonate diesen Jahres zeigen jedoch, dass die Tendenz steigend ist", beschreibt er die aktuelle Entwicklung.

Stadt springt im Notfall ein


Doch wie kommt es, dass oft statt der Familie Mitarbeiter der Stadt dafür sorgen, dass Verstobene ihre letzte Ruhe finden? Die Gründe können vielfältig sein.

Grundsätzlich sind Angehörige verpflichtet, für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen, und zwar auch dann, wenn sie kein Kontakt mehr zum Verstorbenen gehabt haben. Die Pflicht trifft in erster Linie die Ehegatten oder eigetragenen Lebenspartner, gefolgt von Kindern und Enkelkindern. Aber auch weitere Verwandte, wie Eltern oder Geschwister können zur Bestattung verpflichtet sein. So sieht es das Gesetzt vor. In Alltag sieht es aber manchmal anders aus. "Wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder vorhandene Angehörige – aus welchen Gründen auch immer – die Bestattung eines Verstorbenen nicht beauftragen, so wird diese von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen Gemeinde veranlasst," erläutert Neumann die Hintergründe für sogenannte "ordnungsrechtliche" Bestattungen.

Oft ist es auch eine Frage der Zeit. Gesetzliche Regelung sehen nämlich vor, dass Leicheninnerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden müssen. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen.

Schlicht und ohne Trauerfeier


Wenn die Stadt die Bestattung in die Hand nimmt, dann läuft es recht schlicht ab. "Bei einer ordnungsbehördlichen Bestattung wird lediglich die Bestattung beauftragt. Eine Trauerfeier oder Abschiednahme findet nicht statt. Der Termin, an dem die Urne beigesetzt wird, ist nicht bekannt", beschreibt Neumann.

Grundsätzlich gebe es in solchen Fällen eineFeuerbestattung. Nur wenn der Verstorbene seinen Wunsch gegen eine Feuerbestattung hinterlegt habe, weiche man von diesem Grundsatz ab. Dies komme aber sehr selten vor. Die Beisetzung finde dann in aller Regel in einer Urnengemeinschaftsanlage auf dem Städtischen Friedhof in Salzgitter-Lebenstedt statt. Bei Verstorbenen, die in Salzgitter ihren Wohnsitz hatten, erfolge die Beisetzung auch nicht anonym, betont der Stadtsprecher ausdrücklich.

Angehörige müssen für Kosten aufkommen


Auch wenn die Kommune alles in die Wege leitet, heißt das nicht, dass der Steuerzahler für die Kosten, die neben den Kosten des Bestatters auch die allgemeinen Friedhofskosten sowie die des Steinmetzes umfassen, in jedem Fall aufkommen muss. Die Stadt versuche, sich die Kosten immer bei den Angehörigen wiederzuholen, so Neumann abschließend.




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