Anonyme Bestattungen: Kein klarer Trend erkennbar

von Eva Sorembik


Wenn sich die Angehörigen nicht kümmern, tut es die Stadt. Symbolfoto: Anke Donner
Wenn sich die Angehörigen nicht kümmern, tut es die Stadt. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Immer öfter ist der letzte Weg ein einsamer Weg. Ohne Familie, ohne Freunde. Der demographische Wandel in der Gesellschaft führt dazu, dass immer mehr Menschen alleine leben und oft einsam sterben. Folge: Es kommt immer öfter vor, dass es keinen Abschied am Grab gibt sondern eine anonyme Bestattung. In Gifhorn waren es im vergangenen Jahr 35 Fälle.


Dabei ist bei der Anzahl der Fälle der Bestattungen durch das Ordnungsamt kein klarer Trend erkennbar. Wie Annette Siemer vom Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gifhorn berichtet, waren es 2014 43, 2015 21, 2016 32 und
2017 35 Beisetzungen.

Dienstleistung wird ausgeschrieben


Die Stadt Gifhorn werde immer nur dann tätig, wenn jemand im Gebiet der Stadtverstorben ist und es keine bestattungspflichtigen Angehörigen gebe, erklärt Siemer. Finde sich innerhalb vonacht Tagen (grundsätzlich müsse jeder Bestattungspflichtige und damit auch die Kommune, die Bestattung innerhalb vonacht Tagennach dem Tod des Verstorbenen auf den Weg gebracht haben), kein bestattungspflichtiger Angehöriger, kümmere sich die Stadt Gifhorn um die Beisetzung. "Da die Stadt Gifhorn jährlich mehrere Beisetzungen beauftragt, wird diese Dienstleistung ausgeschrieben und der Auftrag für eine würdige und pietätvolle Beisetzung an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben", so Annette Siemer.

Die Stadt Gifhorn halte sich, soweit bekannt, an den Bestattungswunsch des Verstorbenen. Finden sich darauf keine Hinweise, werde eine Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung auf einem der Gifhorner Friedhof durchgeführt. Gebe es keine vom Verstorbenen im Vorfeld getroffenen Bestattungsvereinbarungen, würden je nach Religionszugehörigkeit Beisetzungen auf dem evangelischen Friedhof St. Nicolai, dem katholischen Friedhof St. Altfrid oder dem Friedhof der Diakonie in Auftrag gegeben.

70bis 80 Prozent der Kosten konnten eingefordert werden


Die Kosten beliefen sich in den letzten beiden Jahren aufzirka 40.000Euro pro Jahr. Würden bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, gehe an diese ein Kostenbescheid an die entsprechende Person ein. 

Sollte jemand nicht über das notwendige Einkommen oder Vermögen verfügen, habe der Kostenpflichtige die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Beisetzungskosten zu stellen."In den letztendrei Jahren hat die Stadt Gifhorn zwischen 70und 80Prozent der angefallenen Kosten, von eigentlich zur Beisetzung verpflichteten Angehörigen, einfordern können", erklärt Annette Siemer.


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