"Am Laubberg" und "Am Wasserturm" sollen grundsaniert werden

von Sandra Zecchino


Die Sanierungsmaßnahmen würden insgesamt rund 730.000 Euro kosten. Symbolbild: pixabay
Die Sanierungsmaßnahmen würden insgesamt rund 730.000 Euro kosten. Symbolbild: pixabay | Foto: pixabay

Gifhorn. Die Straßen "Am Laubberg" und "Am Wasserturm" stammen aus den Jahren 1961 beziehungsweise 1966. Im Laufe der Zeit sind sie sanierungsbedürftig geworden. Deshalb stehen die Kommunalpolitiker vor der Entscheidung, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Straßen ausgebaut werden sollen.


Die vorhandene Fahrbahn sei durch sehr viele Aufbrüche beziehungsweise Reparaturstellen zerstört, beschreibt die Verwaltung den Zustand der Straßen. "Risse sind im gesamten Fahrbahnbereich erkennbar. Die Gossenanlage ist teilweise abgesackt und beeinträchtigt die Entwässerung der Fahrbahn. Die Nebenanlagen bestehen aus Betonsteinplatten und Betonsteinpflaster", wird in der den Kommunalpolitikern vorliegenden Diskussionsgrundlage aufgezählt. Die vorhandenen Gehwege in Breiten von 1 bis 1,50 Meter entsprächen nicht dem heutigen Ausbaustandard und der Verkehrssicherheit. Generell seien die Nebenanlagen in einem desolaten Zustand. Gerissene Betonplatten und Absackungen seien durchgängig vorhanden. Auch die Straßenbeleuchtung müsse erneuert werden, da sie nicht mehr den Regeln der Technik entsprächen.

Diese Umbaumaßnahmen schlägt die Stadt vor


Die Gehwege sollen laut dem Vorschlag der Verwaltung weiterhin Am Laubberg auf der östlichen und Am Wasserturm auf der nördlichen Seite bleiben. Bei den Einmündungen sollen die Straßen an den jeweiligen vorhandenen Bestand angebunden werden, wird der Vorschlag weiter beschrieben. Parkplätze sollen vor dem Deutschen Roten Kreuz sowie auf der gegenüberliegenden Seite realisiert werden. Zusätzlich plant die Verwaltung, die vorhanden Parkplätze vor dem Haus der Gesundheit zu erneuern.

Die Sanierungsmaßnahmen würden insgesamt rund 730.000 Euro kosten. Ob sie so umgesetzt werden, beraten die Kommunalpolitiker im Ausschuss für Hochbau, Tiefbau und Liegenschaften am 28. November, bevor am 7. Dezember voraussichtlich die Entscheidung getroffen wird.


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