Am Dienstag werden Flaggen gehisst

von Frederick Becker


Am morgigen Dienstag wird vor öffentlichen Gebäuden die deutsche, die europäische und die niedersächsische Fahne gehisst. Foto: Pixabay
Am morgigen Dienstag wird vor öffentlichen Gebäuden die deutsche, die europäische und die niedersächsische Fahne gehisst. Foto: Pixabay | Foto: Pixabay

Region. Vor den öffentlichen Gebäuden werden am morgigen Dienstag drei Flaggen wehen. Das ist nicht an jedem 14. November so, es gibt in diesem Jahr einen besonderen Anlass: Der neue Landtag konstituiert sich.


Die Niedersächsische Staatskanzlei informiert darüber auf ihrer Internetseite wie folgt: "Aus Anlass der konstituierenden Sitzung des Landtages der 18. Wahlperiode wird für Dienstag, den 14. November 2017 die Beflaggung aller öffentlichen Gebäude angeordnet." Den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werde empfohlen, ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen.

Hintergrund:


Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Flagge des jeweiligen Bundeslandes gehisst. "Der Europaflagge gebührt vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen", wie die Staatskanzlei mitteilt. Sollten aus technischen Gründen nur zwei Flaggen gesetzt werden können, sei die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei nur einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen.

An diesen Tagen müssen die Flaggen wehen


27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)

1. Mai: Feiertag der Arbeit

9. Mai: Europatag

23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

1. Juni: Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung

17. Juni: Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR

20. Juli: Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus

3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit

am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent, Volkstrauertag (halbmast)

sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Außer diesen obligatorischen Beflaggungstagen gibt es weitere Anlässe, zu denen, allerdings auf besondere Anordnung, zu beflaggen ist. Das sind:

20. Juni (Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung) sowie derWeltschifffahrtstag am letzten Donnerstag im September.


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