681 Anmeldungen: Stadt reagiert auf hohen Betreuungsplatzbedarf

von Jonas Walter


In dieser Woche steht in verschiedenen Ausschüssen in Gifhorn das gleiche Thema auf dem Programm: Betreuungsplätze. Symbolfoto: Marc Angerstein/Pixabay
In dieser Woche steht in verschiedenen Ausschüssen in Gifhorn das gleiche Thema auf dem Programm: Betreuungsplätze. Symbolfoto: Marc Angerstein/Pixabay | Foto: Marc Angerstein/Pixabay

Gifhorn. In dieser Woche steht in verschiedenen Ausschüssen in Gifhorn das gleiche Thema auf dem Programm: Betreuungsplätze. Aus einer Verwaltungsvorlage gehen aktuelle Zahlen und der Plan für die Schaffung von Betreuungsplätzen zum Kita-Jahr 2018/19 hervor.


Insgesamt 681 Anmeldungen wären bis zum 15. Februar diesen Jahres für einen Betreuungsplatz zum KiTa-Jahr 2018/2019 in Gifhorn eingegangen. Davon seien 198 Krippen-, 445 Kindergarten- und 38 Hortanmeldungen.

166 Anmeldungen noch in Vermittlung


Die Erstwünsche der Eltern hätten in 137 Krippen-, 330 Kindergarten- und 37 Hortfällen berücksichtigt werden können. Elf Familien wurde bereits eine Absage erteilt, da der Wohnsitz außerhalb der Stadt Gifhorn liege. 56 Anmeldungen für einen Krippenplatz und 110 Anmeldungen für einen Kindergartenplatz, insgesamt 166 Anmeldungen, befänden sich derzeit in der Vermittlung.

Sowohl im Ausschuss für Schulen, Kindertagesstätten und Sport als auch im Ausschuss für Hochbau, Tiefbau
und Liegenschaften steht das Thema am morgigen Dienstag zur Vorberatung auf der Tagesordnung, bevor es in den Verwaltungsausschuss und am 9. April zur Entscheidung schließlich in den Rat der Stadt Gifhorn geht.

Drei Maßnahmen geplant:


Zur Bekämpfung des Platzmangels sind drei konkrete Maßnahmen geplant, wie aus der Verwaltungsvorlage hervorgeht.

a) Einrichtung einer Krippengruppe in den Räumlichkeiten der Kinderkrippe Miteinander e.V., Bergstraße 15:

"Durch den Umzug der Kinderkrippe Miteinander in die Räumlichkeiten der ehemaligen Kindertagesstätte Gifhörnchen (Bergstraße 25) werden Krippenräumlichkeiten frei, die geeignet für eine Krippengruppe sind. Derzeit prüft die Verwaltung, ob der Eigentümer der Immobilie bereit ist, die Räumlichkeiten wie bisher als Krippe zu vermieten. Es ist lediglich Mobiliar und pädagogisches Material für den Betrieb einer Krippe anzuschaffen."

b) Einrichtung einer Krippengruppe im Sonnenweg 12:
"Die bisherige Planung sieht vor, dass der muslimisch-christliche Kindergarten „Abrahams Kinder“ in den Räumlichkeiten im Sonnenweg 12 am 01.08.2018 mit einer altersübergreifende Gruppe startet. Jedoch liegt derzeit lediglich eine Anmeldung mit Erstwunsch „Abrahams Kinder“ vor, so dass der Start des Kindergartens fraglich ist.
Die Initiatoren des Projektes sind darüber informiert, dass bis zum 04.04.2018 die Entscheidung getroffen werden muss, ob das Projekt am Standort Sonnenweg 12 realisiert wird.

Andernfalls ist aus Sicht der Verwaltung dieser Standort für eine Krippengruppe prädestiniert, da die baulichen Voraussetzungen gegeben sind. Auch hier wäre lediglich Mobiliar und pädagogisches Material für den Betrieb einer Krippe anzuschaffen."

c) Errichtung einer Kindertagesstätte mit drei Kindergarten- und zwei Krippengruppen im Bereich des Bolzplatzes des Sportzentrums Süd:
"Um kurzfristig den Rechtsanspruch erfüllen zu können, ist ein modularer Bau der Kindertagesstätte denkbar, der den Anforderungen des Nds. Gesetzes über Tagesbetreuung für Kinder und der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten entspricht (1. DVO-KiTaG)."

Diese drei Punkte entsprechen der Beschlussempfehlung der Vorlage. Jedoch prüft die Verwaltung derzeit ebenfalls noch, ob für die genannten Maßnahmen ein Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb der jeweiligen Kindertagesstätte erfolgen muss.

Weiterer Bedarf nicht absehbar


Im Hinblick auf die geplanten Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder und des Niedersächsischen Schulgesetzes sei außerdem derzeit nicht absehbar, wie viele Anmeldungen die Beitragsfreiheit in Kindergärten noch mit sich bringt.

Darüber hinaus bliebe die Entwicklung abzuwarten, wie viele Eltern die Rückstellung ihres Kindes, das im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2012 geboren ist, beantragen, so dass die Belegungen derzeit mit 23 Kindern geplant seien. Eine Erhöhung der Gruppenstärke auf 25 Kinder sei aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht zu ziehen, um kurzfristig auf die geplanten Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen reagieren zu können.

Finanzielle Auswirkungen


Neben den Kosten für die Errichtung der Kindertagesstätte in Modulbauweise entstünden Kosten für die Ausstattung der vier Krippen- und drei Kindergartengruppen sowie laufende Betriebskosten der jeweiligen Gruppen. Für den zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen stünden im Haushalt insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung. Nach abschließender Kostenberechnung müssten überplanmäßige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.


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