58 verkaufsoffene Sonntage in den Städten der Region


Verkaufsoffener Sonntag, Foto: Sina Rühland
Verkaufsoffener Sonntag, Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Region. Sonntags shoppen – dazu gibt es in den Städten der Region nach einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Braunschweig in diesem Jahr noch 57 Möglichkeiten, nachdem die Stadt Braunschweig bereits Ende Januar mit dem ersten Verkaufssonntag gestartet ist.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, so die IHK, dass die Erwartungen der Händler im Allgemeinen nicht enttäuscht werden, wobei es vorrangig nicht darum gehe, zusätzliche Umsätze zu erzielen, sondern vor allem darum die Attraktivität der Einkaufsstadt hervorzuheben. Dass sich verkaufsoffene Sonntage in den letzten Jahren zu einem beliebten Marketinginstrument für die Handelsplätze unseres Wirtschaftsraumes entwickelt haben, bringt IHK-Handelsexperte Christian Scheffel auf den Punkt: "Die Kunden schätzen die Erlebnisqualität und die entspannte Atmosphäre eines Einkaufsbummels am Wochenende." Die Stadt Wolfsburg mit seiner Innenstadt und den Stadtteilen Fallersleben und Vorsfelde sowie dem Gewerbegebiet Heinenkamp und dem DOC macht 2016 am häufigsten von den Sonntagsöffnungen Gebrauch. Hier sind die Geschäfte insgesamt 15-mal geöffnet. Mit sechs verkaufsoffenen Sonntagen folgt Salzgitter, während in Braunschweig fünf Öffnungen vorgesehen sind. In Bad Harzburg, Gifhorn, Goslar, Ilsede, Peine und Wolfenbüttel sind je vier Verkaufssonntage geplant, in Helmstedt wird an drei, in Hornburg und Seesen an zwei und in Lengede-Broistedt an einem Sonntag geöffnet.
Christian Scheffel weist darauf hin, dass auf Antrag der überwiegenden Anzahl von Geschäften eines Ortsbereiches die Betriebe pro Jahr an maximal vier Sonntagen öffnen dürfen. In den anerkannten Ausflugsorten Goslar und Wolfenbüttel darf bis zu achtmal im Jahr an Sonntagen fünf Stunden lang mit dem gesamten Sortiment geöffnet werden. Ebenfalls unter diese Regelung fällt die Stadt Wolfsburg mit dem DOC. Die verkaufsoffenen Sonntage werden von den jeweiligen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden genehmigt.


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